Winterdienst in Freiburg

Räumen und Streuen, bevor der Betrieb beginnt: Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen, Zufahrten, Höfen und Parkplätzen – zuverlässig durch die ganze Saison.

Winterdienst

Die Pflicht, die morgens um sieben schon erledigt sein muss

Als Eigentümer oder Hausverwaltung haften Sie dafür, dass Wege begehbar sind – auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Genau das ist der Grund, warum Winterdienst ausgelagert wird. Wir arbeiten die vereinbarten Objekte in fester Reihenfolge ab, damit die Flächen rechtzeitig frei sind.

  • Rechtzeitig vor Betriebsbeginn. Wir sind da, bevor Mieter, Mitarbeiter und Kundschaft kommen.
  • Räumen und Streuen. Schnee räumen, bei Glätte abstumpfend oder mit Salz streuen, wo es zulässig ist.
  • Saisonvertrag. Ein Preis für die Saison statt Abrechnung nach jedem Einsatz – Sie kalkulieren fest.
  • Kombinierbar. Häufig zusammen mit der Treppenhausreinigung, dann ist ein Dienstleister für alles zuständig.
Leistungsumfang

Was der Winterdienst umfasst

Der Umfang wird je Objekt festgelegt und vor der Saison schriftlich vereinbart.

01

Gehwege

Der Bereich entlang Ihres Grundstücks, für den die Räum- und Streupflicht gilt.

02

Hauszugänge

Der Weg von der Straße bis zur Haustür, inklusive Stufen und Podest.

03

Zufahrten und Höfe

Einfahrten, Innenhöfe und Zugänge zu Müllplätzen und Tiefgaragen.

04

Parkplätze

Betriebs- und Kundenparkplätze, auf Wunsch mit maschineller Räumung.

05

Streugut stellen

Wir bringen Streugut mit und füllen gestellte Behälter nach.

06

Einsatzdokumentation

Auf Wunsch dokumentierte Einsätze – wichtig, falls es zum Haftungsfall kommt.

Einsatzbereiche

Für wen wir räumen

HausverwaltungenEigentümergemeinschaftenVermieterBürogebäudeLadenlokalePraxenGewerbebetriebeSeniorenwohnanlagenParkplätze
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wann werden die Flächen geräumt?
Werktags so, dass die Flächen zum üblichen Betriebsbeginn frei sind, an Sonn- und Feiertagen entsprechend später. Die genauen Zeiten halten wir im Vertrag fest, damit im Streitfall klar ist, was vereinbart war.
Was kostet Winterdienst?
Üblich ist ein Saisonpreis, der sich nach Fläche, Lage und Zahl der Zugänge richtet. Er fällt unabhängig davon an, wie oft es schneit – dafür haben Sie eine feste Größe in der Nebenkostenabrechnung.
Übernehmen Sie die Haftung?
Wir übernehmen die vereinbarte Räum- und Streupflicht vertraglich und sind betrieblich haftpflichtversichert. Was genau abgedeckt ist, steht im Vertrag – da bleibt nichts im Ungefähren.
Wann muss ich mich anmelden?
Am besten im Spätsommer oder Frühherbst. Die Touren werden vor der Saison geplant; wer früh anfragt, wird sicher eingeplant.

Winterdienst in Freiburg anfragen

Schildern Sie uns kurz den Umfang – Sie erhalten ein kostenfreies und unverbindliches Angebot. Bei größeren Objekten kommen wir vorher unverbindlich vorbei.